Wer nix tut kriegt mehr Geld/Mutterschutz

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Kvinne User offline. Last seen 13 Wochen 5 Tage ago.
Turnusärztin
Beigetreten: 17.03.2010
Beiträge: 3
Gruppen: Keine

Hallo Leute, ich habe folgendes Problem das mich in den letzten Wochen sehr ärgert, obwohl es eigentlich die schönste Zeit sein sollte.
Bin Turnusärztin und im 3. Monat schwanger, habe die Schwangerschaft sofort gemeldet und darf jetzt auch keine Dienste mehr machen. Für meine Kollegen gottseidank auch kein Problem, werden durch Fremddienste abgedeckt. Könnte also alles super sein.
Ich verdiene nun um ca. 600 Euro weniger als vorher (habe sehr viele Dienste gemacht). Nach mehrmaligem Nachfragen (Rechtsanwalt, Arbeiterkammer, Ärztekammer, Betriebsrat, Personalbüro etc..) habe ich die Auskunft erhalten dass, entgegen herrschender Meinung in diesem Forum, die ausfallenden Nachtdienste nicht finanziell  abgegolten werden in der Mutterschutzzeit, weil sich ja am Arbeitsausmaß (100%) nichts ändert und die Dienste sozusagen wie Überstunden zu betrachten sind (im Gegensatz zu den Schwestern, bei denen fallen die ND in die Regelarbeitszeit).
Sprich: Würde ich in Frühkarenz gehen (was ich nicht will, weil Gottseidank alles ok ist mit dem Baby und mir; und man will ja seinen Turnus irgendwann fertig kriegen) würde ich fürs nicht arbeiten mein volles Gehalt inkl. Dienste und Zulsagen (sprich: ca. 600 Euro mehr) weiter erhalten.
Auch das Wochengeld wird nach den letzten 3 Gehältern berechnet, somit da auch wieder ein Nachteil für mich.
Kann das sein, ist das fair.
Wie war das bei euch geregelt.
Hoffe um viele Zuschriften
Kvinne

Gibbon User offline. Last seen 1 Tag 17 Stunden ago.
Medizinstudent
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 1631
Gruppen: Keine

 Seit wann sind Dienste "sozusagen wie Überstunden" zu betrachten ? Dies ist schlichtweg bis zum Nachweis entsprechender Rechtssprechung unglaubwürdig. Außerdem müßten die Dienste dann EXTREM gut bezahlt sein: mind. 150 % STUNDENLOHN oder 1,5 h Zeitausgleich pro Stunde Dienst........(also für einen Dienst, der nach der Regelarbeitszeit z.B. von 16 Uhr bis am nächsten Tag um 10 geht: 27 h Zeitausgleich.....) Glaube kaum, daß das irgendein Arzt in Österreich für die Dienste bekommt, denn dann wären die auf einmal vergleichsweise billigere "Regelarbeitszeit".
 
Seit wann sind Dienste bei den Schwestern übrigens "Regelarbeitszeit", bei den Ärzten nicht ?
 
Hört man die Nachtigall der extrem arbeitgeberfreundlichen Auskünfte trapsen ? 

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