Medikamente aus der Apotheke mit Arztausweis
Hey.
Gibt zwar schon einen Thread dazu (http://www.turnusarzt.com/forum/medizinstudiumat/sonstiges/off-topic/248...) aber der beantwortet nicht meine konkrete frage. und auf der homepage der ärztekammer findet sich dazu auch nix.
Frage: Darf ich mir als Turnusarzt mit meinem Ärzteausweis verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke holen? Paracodin-Tropfen, seractil 400, sirdalud, ospen, lasix, atenolol...was auch immer. Mich interessiert nur, ob mich mein Ärzteausweis dazu berechtigt. Finde auf google nur artikel aus deutschland zu dem thema.
Vielleicht weiß da ja jemand was (evtl. mit gesetzestext?!),
daaanke,
fg
CLuB-SHCaF
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Soviel ich weiß darf man für den Eigenbedarf schon (außer Suchtgifte). Zumindest hatte ich nie das geringste Problem.
Wenn Du die Medis allerdings für jemanden anderen besorgst, und dem passiert dann was damit, könnte es aber haftungstechnisch haarig werden.
Falls Dich die exakte Rechtslage interessiert, am besten bei der ÄK anrufen, und mit dem Hausjuristen verbinden lassen.
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...ich will sie ja auch niemandem verschreiben. ich will mir z.b. paracodin-tropfen holen, wenn ich husten hab.
fg
CLuB-SHCaF
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danke schallvogel...das mit der haftung leuchtet mir ein. hab aber auch nicht vor die für jemand anderes zu holen.
fg
CLuB-SHCaF
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Dann hol sie Dir einfach. In der Praxis ist es auf keinen Fall ein Problem.
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Du gehst in eine Apotheke, sagst was du willst und mit dem Ärzteausweis bekommst du sogar noch 10% Nachlass!
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Danke an alle für die Infos!
fg
CLuB-SHCaF
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Du gehst in eine Apotheke, sagst was du willst und mit dem Ärzteausweis bekommst du sogar noch 10% Nachlass!
Zahlt die Krankenkasse ?
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Das ist afaik eine freiwillige Leistung des Apothekers (gibts auch nicht in jeder Apotheke).
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@ malva: Wieso sollt die Kasse für ein Privatrezept zahlen?!
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@ malva: Wieso sollt die Kasse für ein Privatrezept zahlen?!
Die Medik. gibt es ja ohne Rezept (unter Vorlage des Arztausweises).Das heißt du zahlst auch keine Rezeptgebühr ?
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keine rezeptgebühr aber den normalen einkaufspreis! zb clarithromycin 9,80€ etc.
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nicht den normalen einkaufspreis, sondern den normalen abgabepreis. minus 10%, in vielen fällen.
die rezeptgebühr kommt in dem fall überhaupt nicht zum tragen, egal ab medikament biller oder teurer als rezeptgebühr, weil du mit dem ärzteausweis ja quasi ein privatrezept einlöst.
medikamente für andere kaufen würde ich nicht, da kein arzt ohne ius practicandi zur selbständigen berufsausübung berechtigt ist und somit nur unter aufsicht arbeiten darf, und somit nicht privat (wo es ganz sicher keine aufsicht gibt), rezepte für andere ausstellen (= den arztberuf ausüben) darf.
ich verwende meinen ärzteausweis wirklich nur für den eigengebrauch, stelle auch freunden keine rezepte aus.
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medikamente für andere kaufen würde ich nicht, da kein arzt ohne ius practicandi zur selbständigen berufsausübung berechtigt ist und somit nur unter aufsicht arbeiten darf, und somit nicht privat (wo es ganz sicher keine aufsicht gibt), rezepte für andere ausstellen (= den arztberuf ausüben) darf.
ich verwende meinen ärzteausweis wirklich nur für den eigengebrauch, stelle auch freunden keine rezepte aus.
ja eh! hatt ich auch nicht im sinn.
aber paradebeispiel sind wie gesagt die paracodintropfen bei reizhusten nach erkältung. hab ich sicher ein- zwei mal im winter. wegen sowas muss man als arzt ja nicht den hausarzt belästigen.
fg
CLuB-SHCaF
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Nein,darfst nicht.Hast kein jus practicandi (hast keine selbstständige Berufsausübungermächtigung,folglich darfst auch keine Medikamente verschreiben).