Medikamente aus der Apotheke mit Arztausweis

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SHCaF User offline. Last seen 12 Stunden 3 Minuten ago.
Turnusarzt
Allgemeinmedizin
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Hey.
 
Gibt zwar schon einen Thread dazu (http://www.turnusarzt.com/forum/medizinstudiumat/sonstiges/off-topic/248...) aber der beantwortet nicht meine konkrete frage. und auf der homepage der ärztekammer findet sich dazu auch nix.
 
Frage: Darf ich mir als Turnusarzt mit meinem Ärzteausweis verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke holen? Paracodin-Tropfen, seractil 400, sirdalud, ospen, lasix, atenolol...was auch immer. Mich interessiert nur, ob mich mein Ärzteausweis dazu berechtigt. Finde auf google nur artikel aus deutschland zu dem thema.
 
Vielleicht weiß da ja jemand was (evtl. mit gesetzestext?!),
 
daaanke,
 
 
 
fg
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malva User offline. Last seen 11 Wochen 6 Tage ago.
Medizinstudent
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Nein,darfst nicht.Hast kein jus practicandi (hast keine selbstständige Berufsausübungermächtigung,folglich darfst auch keine Medikamente verschreiben).

schallvogl User offline. Last seen 4 Stunden 25 Minuten ago.
Assistenzarzt
Beigetreten: 27.05.2009
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Soviel ich weiß darf man für den Eigenbedarf schon (außer Suchtgifte). Zumindest hatte ich nie das geringste Problem.
Wenn Du die Medis allerdings für jemanden anderen besorgst, und dem passiert dann was damit, könnte es aber haftungstechnisch haarig werden.
 
Falls Dich die exakte Rechtslage interessiert, am besten bei der ÄK anrufen, und mit dem Hausjuristen verbinden lassen.

SHCaF User offline. Last seen 12 Stunden 3 Minuten ago.
Turnusarzt
Allgemeinmedizin
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...ich will sie ja auch niemandem verschreiben. ich will mir z.b. paracodin-tropfen holen, wenn ich husten hab.
 
 
 
fg
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SHCaF User offline. Last seen 12 Stunden 3 Minuten ago.
Turnusarzt
Allgemeinmedizin
Beigetreten: 27.05.2009
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danke schallvogel...das mit der haftung leuchtet mir ein. hab aber auch nicht vor die für jemand anderes zu holen.
 
 
 
fg
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schallvogl User offline. Last seen 4 Stunden 25 Minuten ago.
Assistenzarzt
Beigetreten: 27.05.2009
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Dann hol sie Dir einfach. In der Praxis ist es auf keinen Fall ein Problem.

phlip User offline. Last seen 5 Wochen 4 Tage ago.
Turnusarzt
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Beiträge: 645
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Du gehst in eine Apotheke, sagst was du willst und mit dem Ärzteausweis bekommst du sogar noch 10% Nachlass!

SHCaF User offline. Last seen 12 Stunden 3 Minuten ago.
Turnusarzt
Allgemeinmedizin
Beigetreten: 27.05.2009
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Danke an alle für die Infos!
 
 
 
fg
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malva User offline. Last seen 11 Wochen 6 Tage ago.
Medizinstudent
Beigetreten: 27.05.2009
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phlip schrieb:

Du gehst in eine Apotheke, sagst was du willst und mit dem Ärzteausweis bekommst du sogar noch 10% Nachlass!

 
 
Zahlt die Krankenkasse ?
 

schallvogl User offline. Last seen 4 Stunden 25 Minuten ago.
Assistenzarzt
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 442

Das ist afaik eine freiwillige Leistung des Apothekers (gibts auch nicht in jeder Apotheke).

phlip User offline. Last seen 5 Wochen 4 Tage ago.
Turnusarzt
Innere Medizin / Onkologie
LKH Steyr
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 645
Gruppen: KH Steyr

@ malva: Wieso sollt die Kasse für ein Privatrezept zahlen?!

malva User offline. Last seen 11 Wochen 6 Tage ago.
Medizinstudent
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 106
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phlip schrieb:

@ malva: Wieso sollt die Kasse für ein Privatrezept zahlen?!

 
Die Medik. gibt es ja ohne Rezept (unter Vorlage des Arztausweises).Das heißt du zahlst auch  keine Rezeptgebühr ?

iwasnet User offline. Last seen 1 Woche 1 Tag ago.
Absolvent
nix
daham
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 120

 keine rezeptgebühr aber den normalen einkaufspreis! zb clarithromycin 9,80€ etc.

rambo User offline. Last seen 5 Stunden 13 Minuten ago.
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Beiträge: 486

nicht den normalen einkaufspreis, sondern den normalen abgabepreis. minus 10%, in vielen fällen.
 
die rezeptgebühr kommt in dem fall überhaupt nicht zum tragen, egal ab medikament biller oder teurer als rezeptgebühr, weil du mit dem ärzteausweis ja quasi ein privatrezept einlöst.
 
medikamente für andere kaufen würde ich nicht, da kein arzt ohne ius practicandi zur selbständigen berufsausübung berechtigt ist und somit nur unter aufsicht arbeiten darf, und somit nicht privat (wo es ganz sicher keine aufsicht gibt), rezepte für andere ausstellen (= den arztberuf ausüben) darf.
ich verwende meinen ärzteausweis wirklich nur für den eigengebrauch, stelle auch freunden keine rezepte aus.
 
 

SHCaF User offline. Last seen 12 Stunden 3 Minuten ago.
Turnusarzt
Allgemeinmedizin
Beigetreten: 27.05.2009
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rambo schrieb:

medikamente für andere kaufen würde ich nicht, da kein arzt ohne ius practicandi zur selbständigen berufsausübung berechtigt ist und somit nur unter aufsicht arbeiten darf, und somit nicht privat (wo es ganz sicher keine aufsicht gibt), rezepte für andere ausstellen (= den arztberuf ausüben) darf.
ich verwende meinen ärzteausweis wirklich nur für den eigengebrauch, stelle auch freunden keine rezepte aus. 

 
ja eh! hatt ich auch nicht im sinn.
aber paradebeispiel sind wie gesagt die paracodintropfen bei reizhusten nach erkältung. hab ich sicher ein- zwei mal im winter. wegen sowas muss man als arzt ja nicht den hausarzt belästigen.
 
 
 
fg
CLuB-SHCaF

rambo User offline. Last seen 5 Stunden 13 Minuten ago.
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Beiträge: 486

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